Die neue Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die am kommendem Montag, den 11. Mai 2020 in Kraft tritt, soll alle Sportarten unter freiem Himmel unter Einhaltung strenger Infektionsschutzvorgaben wieder erlauben. Demnach soll auch Fußballtraining zunächst individuell und in Kleingruppen wieder möglich sein.
Für den Wiedereinstieg im Breiten- und Leistungssport im öffentlichen Raum und auf öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten im Freien – den „Freiluftsportanlagen“ – hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport ein Konzept erarbeitet. So muss während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten ein Mindestabstand eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden. Ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, bleibt untersagt. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen; bei größeren Trainingsflächen gilt, dass eine Trainingsgruppe von maximal fünf Personen pro 1.000 Quadratmeter zulässig ist. Die gemeinsam benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden. Und die Sportlerinnen und Sportler müssen sich zu Hause umziehen. Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben geschlossen. Eine Ausnahme gilt nur für Toiletten, die nacheinander betreten werden sollen.
Um Infektionsketten gegebenenfalls nachvollziehen zu können, sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Trainings- und Übungsangebote zu dokumentieren. Zudem ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der Verhaltensregeln verantwortlich ist.
Für Fußballmannschaften bedeutet dies konkret, dass individuell und in Kleingruppen trainiert werden darf, etwa in Form eines Konditions- oder Koordinationstrainings mit verschiedenen Stationen über das Spielfeld verteilt oder in Form von Technik- und Torschussübungen. Der Deutsche Fußball-Bund hat einen Leitfaden mit konkreten Trainingsübungen erarbeitet, der allen Vereinen einen Rahmen für die mögliche Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs gibt. Enthalten sind neben verbindlichen Vorgaben auch Tipps und Empfehlungen für die Organisation und Durchführung des Trainings. Ziel ist es, allen Vereinen bestmöglich Hilfestellungen zu geben. Dem Konzept liegen die zehn Leitplanken der Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zugrunde.
Besonders wichtig ist jedoch: Der Schutz der Gesundheit und die behördlichen Verfügungsgrundlagen vor Ort stehen über allem. Diese sind für jeden Verein zu beachten, an ihnen muss sich der Sport streng orientieren. Unter Beachtung der lokalen Gegebenheiten und Strukturen gilt es für Vereine, zum Teil auch individuelle Lösungen zu finden und umzusetzen. Wir empfehlen daher, mit ihren Behörden vor Ort Kontakt aufzunehmen und das konkrete Konzept zum Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb abzusprechen.
Matthias Schöck, Präsident des Württembergischen Fußballverbandes, begrüßt die neu gefasste Landesverordnung für den Sport, weist aber gleichzeitig auf die große Verantwortung der Sportler hin:
„Wir freuen uns sehr darüber, dass bald eine vorsichtige Rückkehr auf den Fußballplatz in Form eines Trainingsbetriebes möglich sein wird. Das ist ein erster, kleiner Schritt für den Amateurfußball in Richtung gemeinsames Fußballspielen und den sportlichen Austausch in der Kleingruppe. Klar ist aber auch, dass wir alle dazu aufgefordert sind, mit dieser neuen Situation verantwortungsbewusst umzugehen und die Vorgaben strikt einzuhalten“.
Quelle: wfv